Meldevorschriften
Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt oder ein Geschäftslokal bezieht, hat sich innert vierzehn Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und seine Ausweisschriften abzugeben. Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Hause innert vierzehn Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Ebenfalls der Meldepflicht unterstehen Personen, die Räume für selbständige Erwerbstätigkeiten vermieten. Die Meldepflicht Dritter ersetzt die persönliche Meldepflicht nicht.
Hier finden Sie Infos zu An- und Abmeldungen und Zuzug.