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Meldevorschriften

Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt oder ein Geschäftslokal bezieht, hat sich innert vierzehn Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und seine Ausweis­schriften abzugeben. Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber sind ver­pflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Hause innert vierzehn Tagen der Einwohner­kontrolle zu melden. Ebenfalls der Mel­depflicht unterstehen Personen, die Räume für selbständige Erwerbstätigkeiten vermieten. Die Meldepflicht Dritter ersetzt die persönliche Meldepflicht nicht.

Hier finden Sie Infos zu An- und Abmeldungen und Zuzug.