Vereinsförderung / Jugendförderung
Vereine, welche insbesondere aktive Kinder- und Jugendarbeit leisten, tragen in einem Gemeinwesen viel zur Lebensqualität und zur Attraktivität bei. Sie bieten den Kindern und Jugendlichen ein vielseitiges und sinnvolles Freizeitangebot, welches die persönliche und - je nach Verein - auch die sportliche Entwicklung fördert.
Die Verantwortlichen erbringen in der Regel ihre Leistungen ehrenamtlich und freiwillig im Interesse des Gemeinwohls. Die Vereine sind ein tragendes Element der Dorfgemeinschaft und stellen ihre Tätigkeit, unabhängig ihres jeweiligen Zwecks, in den Dienst des öffentlichen Wohls. Ohne das Engagement der Vereine würde diese Gemeinschaft viel weniger gut funktionieren.
Auch für die Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher übernehmen vor allem die Sportvereine eine wichtige Funktion.
Im Sinne einer Anerkennung und zur Unterstützung werden die entsprechenden Vereine entschädigt. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat ein Reglement erarbeitet welches per 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.
Eine Unterstützung muss schriftlich bis jeweils am 15. Juli des Vorjahres beantragt werden («Holprinzip»).
Verspätete Beitragsgesuche werden nicht berücksichtigt.
Die Auszahlung zugesprochener Unterstützungsbeiträge erfolgt jeweils ca. ein Jahr nach Gesucheinreichung durch unsere Finanzverwaltung.
Über die Höhe des per Gemeinderatsbeschlusses zugesprochenen Betrages werden die Vereine direkt informiert.
Formular einzureichen bis 15. Juli 2024: