An- und Abmeldungen / Zugzug
Zuzug innerhalb der Schweiz - Schweizer Bürger
Sie sind von einer Schweizer Gemeinde nach Glattfelden gezogen und melden sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen an. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
- Heimatschein im Original
- Familienausweis
- Geburtsschein
- Sorgerechtsregelung der Kinder (falls getrennt oder geschieden)
- Versicherungsnachweis Krankenkasse KVG
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Anmeldegebühr CHF 40.00 pro erw. Person
Zuzug innerhalb der Schweiz - ausländische Staatsangehörige
Sie sind von einer Schweizer Gemeinde nach Glattfelden gezogen und melden sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen an. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
- Pass / Personalausweis
- Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis)
- Geburtsschein
- Sorgerechtsregelung der Kinder (falls getrennt oder geschieden)
- Versicherungsnachweis Krankenkasse KVG
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Anmeldegebühr CHF 40.00 pro erw. Person
- Migrationsgebühr Erwachsene CHF 30.00 / Kinder CHF 20.00 (innerkantonal)
- Bei einem Kantonswechsel muss die Aufenthaltsbewilligung angepasst werden. Diese Gebühren varieren je nach dem ob es sich um einen EU/EFTA Bürger oder Drittstaatsangehörigen handelt.
Zuzug aus dem Ausland
Die Anmeldung vom Ausland erfolgt immer persönlich am Schalter der Einwohnerdienste innerhalb 14 Tagen nach Zuzug.
Notwendige Unterlagen:
- Heimatschein im Original (nur Schweizer)
- Identitätskarte / Pass
- Familienausweis oder Eheschein
- Geburtsschein
- Sorgerechtsregelung der Kinder (falls getrennt oder geschieden)
- Versicherungsnachweis Krankenkasse KVG (falls bereits vorhanden. Die Frist um eine Krankenversicherung abzuschliessen beträgt 3 Monate ab Einreisedatum)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Anmeldegebühr CHF 40.00 pro erwachsene Person
- Aufenthaltsbewilligungsgebühr (variiert, nur ausländische Staatsangehörige)
Wegzug innerhalb der Schweiz
Sie sind von Glattfelden in eine andere Gemeinde gezogen und melden sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ab. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online erfolgen.
Wegzug ins Ausland
Die Abmeldung ins Ausland erfolgt frühestens 1 Monat vor Abreise persönlich am Schalter der Einwohnerdienste.