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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe erbringt wirtschaftliche Hilfe in finanziellen Notlagen und persönliche Hilfe in schwierigen Lebenssituationen. Sie werden gemäss den Richtlinien der SKOS bei Bedarf finanziell unterstützt.

Wenn Sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, können Sie sich an das Sozialamt wenden. Hier erhalten Sie kostenlos Informationen, werden an spezialisierte Stellen verwiesen oder persönlich beraten. Bei Bedarf werden Sie finanziell unterstützt.

Kontakte

Monica Ganz
Leiterin Soziales
Anwesend: Mo - Di, Do - Fr
Zuständigkeit Sozialhilfe
Tel. 044 868 32 31
E-Mail

Nicola Böniger
Mitarbeiterin Gesundheit und Krankenkasse
Anwesend: Mo - Mi
Tel. 044 868 32 33

Samia Sawli
Mitarbeiterin Soziales
Tel. 044 868 32 35
E-Mail

Das Sozialamt klärt für die Beschlussfassung des Gemeinderats den Anspruch für die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe aufgrund der SKOS Richtlinien ab, richtet diese aus und führt die Falldossiers.

Wenn aus Ihrer Sicht ein Verdacht auf einen unrechtmässigen Sozialhilfebezug besteht, können Sie uns kontaktieren. Das Sozialamt geht jedem Hinweis nach, kann aber über das Ergebnis der Nachforschungen aufgrund des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft geben.

Links

Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich
Verordnung des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich
SKOS Richtlinien
Sozialkonferenz des Kantons Zürich
SKOS Erklärvideos
Wie funktioniert Sozialhilfe

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