Pflegefinanzierung
Regelung der Finanzierung von Spitexleistungen und Aufenthalten in Alters- und Pflegeheimen.
Die Gemeinde Glattfelden hat den gesetzlichen Auftrag eine bedarfs- und fachgerechte Pflegeversorgung sicherzustellen (vgl. § 5 Pflegegesetz des Kantons Zürich vom 01.01.2011). Sie ist Trägergemeinde des Alters- und Pflegeheims Eichhölzli.
Im ambulanten Bereich erfüllt die Gemeinde Glattfelden ihren Versorgungsauftrag mit verschiedenen Leistungserbringern. Mit der Spitex Bülach, betrieben durch SARB, wird die Grundversorgung gewährleistet. Spezialisierte Spitex-Organisationen wie Palliaviva (onkologische Spitex) und Kispex (Kinderspitex) stellen die spezifische ambulante Versorgung sicher.
Neues Pflegefinanzierungsgesetz
Per Januar 2011 ist das neue Pflegefinanzierungsgesetz in Kraft getreten. Darin wird die Finanzierung von Spitexleistungen und Aufenthalten in Alters- und Pflegeheimen geregelt. Die Pflegekosten werden zwischen den Krankenversicherern, den Wohnsitzgemeinden und den Patienten/Heimbewohnenden aufgeteilt. Die Broschüre der kantonalen Gesundheitsdirektion gibt Auskunft über die Neuerung und kann mit untenstehendem Link herunter geladen werden.
Heimwahl ausserhalb der Gemeinde
Bei ausserkantonaler Heimwahl ist vor Eintritt zu klären, wie die Restfinanzierung in diesem Kanton geregelt ist. Nicht alle Kantone haben die gleichen Regelungen betreffend der Pflegefinanzierung.
Kontakt
Monica Ganz
Leiterin Soziales
Pflegefinanzierung - allgemeien Auskünfte, Infostelle
Tel. 044 868 32 31
E-Mail
Nicola Böniger
Sachbearbeiterin Gesundheit, Krankenkasse und Pflegefinanzierung
Anwesend Di, Mi und Do Vormittag
Tel. 044 868 32 33
E-Mail
Dokumente
Broschüre Informationen zur neuen Pflegefinanzierung [pdf, 224 KB]
Versorgungskonzept Pflegeversorgung RAZA-Region [pdf, 225 KB]
Links
Gesundheitsdirekton des Kantons Zürich - Pflegefinanzierung
Alters- und Pflegeheim Eichhölzli
Kinderspitex Zürich
Palliaviva
Spitex SARB Bülach