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Alimentenbevorschussung

Sind Eltern geschieden oder leben sie getrennt, bezahlt der Elternteil, der nicht für die Betreuung der Kinder zuständig ist, Alimente. Häufig werden diese Alimente jedoch nicht, zu spät oder unvollständig bezahlt.

Kontakt

Samia Sawli
Mitarbeiterin Soziales
Alimentenbevorschussung
Tel. 044 868 32 35
E-Mail

Alimentenhilfe beantragen