Direkt zum Inhalt springen

Ausweis / Pass / ID / Identitätskarte

Identitätskarten können persönlich bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Sie erhalten die neue Identitätskarte nach 10 Arbeitstagen.

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:

• alte Identitätskarte
• falls Sie nie eine Identitätskarte besassen: Pass oder Führerausweis (sofern vorhanden)
• bei Verlust oder Diebstahl eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle
• ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck)

Das Foto kann auch per Mail in JPEG-Format eingereicht werden an gesellschaft@glattfelden.ch

Ausweise für Minderjährige und Entmündigte
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Bitte bringen Sie den Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge mit. Der betreffende Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.

  Kosten Gültigkeit
ID Erwachsene Fr. 70.00 10 Jahre
ID Kinder Fr. 35.00 5 Jahre

 

Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen)

Der Pass oder das Kombi (Pass und Identitätskarte) können nur beim kantonalen Passbüro Zürich beantragt werden. Den Termin zur persönlichen Vorsprache können Sie über www.schweizerpass.ch oder telefonisch (Telefon 043 259 73 73) vereinbaren.

 

Notpass (Provisorischer Pass)

In Notsituationen, oder wenn Sie Ihre Reise kurzfristig antreten, können Sie einen provisorischen Pass beantragen. Er ist während der anstehenden Reise gültig, maximal 12 Monate und wird nur in dringenden, begründeten Fällen ausgestellt.

Für den Notpass können Sie ohne Termin beim Passbüro am Sihlquai 253, oder beim Notpassbüro am Flughafen vorsprechen. Er wird vor Ort gedruckt. Da er keinen Datenchip enthält, berechtigt er nicht überall zur Einreise oder zum Transit. Bei grosser Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Minderjährige müssen von einem Elternteil bzw. dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.

open positions