Beglaubigungen
Die Gemeindeverwaltung oder die Einwohnerdienste sind nicht berechtigt Unterschriften oder Dokumente zu beglaubigen. Bitte wenden Sie sich dafür an das Notariat Eglisau oder das Betreibungs- und Gemeindeammannamt Eglisau.
Weitere Stellen oder Auskünfte betreffend Apostillen / Überbeglaubigungen finden Sie in folgendem kantonalen Merkblatt: