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Beglaubigungen

Die Gemeindeverwaltung oder die Einwohnerdienste sind nicht berechtigt Unterschriften oder Dokumente zu beglaubigen. Bitte wenden Sie sich dafür an das Notariat Eglisau oder das Betreibungs- und Gemeindeammannamt Eglisau.

Weitere Stellen oder Auskünfte betreffend Apostillen / Überbeglaubigungen finden Sie in folgendem kantonalen Merkblatt:

Merkblatt Beglaubigungen