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Kaminfeger

Seit 1. März 2002 kann im Kanton Zürich der Kaminfeger frei gewählt werden, sofern dieser über eine Bewilligung der Kantonalen Feuerpolizei zur Reinigung von Feuerungsanlagen verfügt. Auch die Tarife unterstehen seither nicht mehr der Kontrolle durch die Gemeinde.

Die Pflichten der Anlageeigentümer/-nutzer und der Kaminfeger sowie die Übersicht der Kaminfeger mit Bewilligung zur Reinigung von Feuerungsanlagen im Kanton Zürich kann der Homepage der Gebäudeversicherung Kanton Zürich entnommen werden.

Für weitere Auskünfte im Zusammenhang mit der Reinigung von Feuerungsanlagen steht die Feuerpolizei Glattfelden (044 867 39 90) zur Verfügung.

Reinigung_Feuerungsanlagen  [PDF, 98.0 KB]