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Hundeverabgabung / Hundekurse

Hundeanmeldung oder -abmeldung

Registrierung

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde innert 10 Tagen nach Übernahme bei der Gemeinde anzumelden und von einem Tierarzt in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS registrieren zu lassen. Allfällige Mutationen wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes müssen ebenso innert 10 Tagen der Gemeinde gemeldet werden. Bei verspäteten Meldungen können CHF 40 Aufwandsentschädigung erhoben werden.

Sofern Sie noch nie einen Hund gehalten haben, melden Sie sich zuerst bei den Einwohnerdiensten. Wir werden Ihnen ein Benutzerprofil im AMICUS erstellen. Erst danach können Sie einen Termin beim Tierarzt vereinbaren um den Hund im AMICUS zu registrieren.

Jährliche Hundeabgaben

Die Hundehaltung ist mit einer jährlichen Abgabe an die Gemeinde verbunden, die im Volksmund Hundesteuer genannt wird. Diese ist jeweils bis Ende März fällig. In der Gemeinde Glattfelden beträgt die Hundesteuer pro Hund CHF 150.

Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt, sofern:
1. die Hundehaltung nach dem 30. Juni beginnt
2. der Hund erst nach dem 30. Juni das Alter von drei Monaten erreicht.

Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen nur bei Tod des Hundes vor dem 30. Juni und sofern kein neuer Hund angeschafft wird. Eine Befreiung von der Abgabe wird, sofern die notwendigen Belege vorgelegt werden, für Diensthunde der Polizei, des Militärs und der Grenzwacht sowie für anerkannte Blindenhunde, Begleit- und Hilfshunde gewährt. Ebenso ist für Nutzhunde wie Schweiss- und Rettungshunde eine Befreiung möglich, wenn damit ein öffentliches Interesse verbunden ist.

Wofür wird die Hundeabgabe in der Gemeinde verwendet?

Die Hundeabgaben werden für die Einrichtung und das Betreiben von Hundetoiletten und Robidog-Systemen und für nicht durch Gebühren gedeckte administrative Aufwände verwendet. Hundekotsäcke können am Schalter der Einwohnerdienste kostenlos bezogen werden.

Obligatorische Haftpflichtversicherung

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Mio. abschliessen, welche die Hundehaltung umfasst.

Hundekurse

Um Zwischenfällen mit Hunden vorzubeugen, ist die Sozialisierung und Umweltgewöhnung der Welpen sowie die Ausbildung, Erziehung und das korrekte Führen des Hundes zentral. Nur gut erzogene Hunde können in unserer Gesellschaft stressarm und sicher geführt werden. Um herauszufinden, welche Kurse absolviert werden müssen, können Sie über den Kurs-Guide des Kantons Zürich abfragen.

Falls Sie einen Hundekurs besuchen müssen oder wollen steht Ihnen der Kynologische Verein Glattfelden gerne zur Verfügung.

Weiter Informationen rund um die Hundehaltung finden Sie über die untenstehenden Links:

An- /Abmeldeformular

Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie es per Mail an gesellschaft@glattdelden.ch oder per Post an Einwohnerdienste, Dorfstrasse 74, 8192 Glattfelden. Für weitere Auskünfte erreichen Sie uns während den Öffnungszeiten unter 044 868 32 00.

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