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Ergänzungsleistungen

Sie helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind weder Fürsorge noch Sozialhilfe. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf. Die Ergänzungsleistungen sind eidgenössisch geregelt und werden durch die Kantone ausgerichtet.