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Aufenthaltsausweis

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Aufenthaltsausweis. Mit dem Aufenthaltsausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin in Glattfelden angemeldet bleiben.

Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr nach Glattfelden zwingend ist (2 Tage pro Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) weiterhin hier sein muss.

Der Aufenthaltsausweis kann im Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) beantragt werden.
 

Preis: CHF 30.00