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Einbürgerung

Abteilung Gesellschaft
Telefon: 044 868 32 00
E-Mail

Hier efinden Sie Informationen, Formulare und links zum Vorgehen bei Einbürgerungen für Ausländer:innen im erleichterten und ordentlichen Verfahren sowie für Schweizer zum Erwerb des Gemeindebürgerrechts.

 


Einbürgerungsverfahren: ordentliches Verfahren für Ausländer:innen

Sie möchten ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Dazu müssen Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben zwingend eine C-Bewilligung.
  • Sie müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Die Jahre zwischen Ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Glattfelden
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (schriftlich A2 und mündlich B1).
  • Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Stadt Zürich.
  • Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
  • Sie haben Ihre definitiven Steuerrechnungen über die letzten 5 Jahre bezahlt.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kosten

Die Gemeindegebühren werden entsprechend dem Gebührentarif der Gemeinde Glattfelden erhoben. Die Bundes- und Kantonsgebühren finden Sie auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich.

Das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

 


Einbürgerungsverfahren: erleichtertes Verfahren für Ausländer:innen

Als Ehepartnerin oder Ehepartner eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin können Sie die erleichterte Einbürgerung beantragen.

Für eine erleichterte Einbürgerung müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie wohnen insgesamt fünf Jahre in der Schweiz.
  • Sie haben mindestens in den letzten zwölf Monaten in der Schweiz gelebt.
  • Sie leben seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizer Ehegattin oder dem Schweizer Ehegatten.
  • Sie sind mit den Schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut.
  • Sie halten sich an das Gesetz und haben kein Strafverfahren.

Das Formular für die erleichterte Einbürgerung kann bei den Einwohnerdiensten per Mail gesellschaft@glattfelden.ch bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kosten

Die Gemeindegebühren werden entsprechend dem Gebührentarif der Gemeinde Glattfelden erhoben. Die Bundes- und Kantonsgebühren finden Sie auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich.

Das Verfahren der erleichterten Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

 



Einbürgerungsverfahren für Schweizer Bürger

Um als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Gemeindebürgerrecht zu erwerben, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • mindestens zwei Jahre Wohnsitz in Glattfelden (sind Sie zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich)
  • Beachtung der Rechtsordnung (kein Eintrag im Strafregisterauszug, kein hängiges Strafverfahren)
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Einträge im Betreibungsregister, kein Bezug von Sozialhilfeleistungen, Steuern ordentlich bezahlt)

Beibehaltung des bisherigen Bürgerrechts

Für eine Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Glattfelden ist ein Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht nicht nötig. Einige Kantone schliessen jedoch ein mehrfaches Bürgerrecht aus. Wir empfehlen, sich vor der Gesuchstellung bei der zuständigen Behörde des bisherigen Heimatkantons über die Bedingungen einer allfälligen Beibehaltung zu erkundigen.

Kosten

Die Gebühren werden entsprechend dem Gebührentarif der Gemeinde Glattfelden erhoben.

 


Weitere Informationen und Links:

Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind: Voraussetzungen Einbürgerung [pdf, 202 KB]

Eine individuelle, kostenlose und unverbindliche Vorberatung sowie die Gesuchsformulare für alle Arten der Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung Glattfelden, Abteilung Gesellschaft, Tel. 044 868 32 00.

Eine erste Selbsteinschätzung, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommen könnte und wie das Verfahren abläuft, können Sie mittels nachstehendem Link vornehmen: Selbsteinschätzung [pdf, 101 KB]

Ordentliche Einbürgerung: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/ordentliche-einbuergerung.html#15713862

Erleichterte Einbürgerung: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden/verheiratet.html

Erleichterte Einbürgerung der 3. Generation Ausländer/innen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden/3-generation.html