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Wahlanordnung Gemeindebehörden für die Wahlen vom 27.03.2022

Gemeinde Glattfelden

Wahlanordnung

Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026, Fristansetzung

Der Gemeinderat Glattfelden hat als wahlleitende Behörde, den 1. Wahlgang für die Erneuerungs­wahlen 2022 bis 2026 für den Sonntag, 27. März 2022 angeordnet. Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Glattfelden sind an der Urne zu wählen:

  • 6    Mitglieder des Gemeinderats und dessen Präsident:in
  • 5    Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsident:in
  • 5    Mitglieder der Schulpflege und deren Präsident:in

Hinweis: Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats. Der Gemeinderat besteht mit Einschluss der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus sieben Mitglieder. Darin eingeschlossen ist die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege.

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet unter Beilage eines Beiblatts. Für den Gemeinderat, die Rechnungsprüfungskommission und die Schulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat, wähl­bar.

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmbe­rechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 3. Dezember 2021 beim Gemeinderat [wahlleitende Behörde], Dorfstrasse 74, Postfach, 8192 Glattfelden, schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren, und teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Hei­mat­ort mit. Zusätzlich können freiwillig der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Par­tei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher an­gehört hat, angegeben werden. Es sind Formulare vorhanden, welche bei der Abteilung Präsidiales, bezogen oder auf der Website www.glattfelden.ch heruntergeladen werden können.

Formular Gemeindebehörden Aufnahme auf Beiblatt [pdf, 74 KB]

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Glattfelden, 14. Oktober 2021                    Gemeinderat Glattfelden 
                                                                  
[wahlleitende Behörde]