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Adress- und Datensperre

Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann kostenlos und ohne Angabe von Gründen bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Die Adress- und Datensperre wird im Einwohnerregister vermerkt.

Besteht eine Adress- und Datensperre, werden keine Auskünfte erteilt – auch dann nicht, wenn die Herausgabe der Daten im Interesse der betroffenen Person liegen könnte (z. B. bei Anfragen zur Organisation von Klassenzusammenkünften oder zur Kontaktaufnahme durch frühere Bekannte).

Amtsstellen erhalten trotz bestehender Adress- und Datensperre weiterhin Auskünfte, sofern sie einen gesetzlichen oder rechtlichen Anspruch darauf haben.

Gestützt auf § 22 des Informations- und Datenschutzgesetzes können Adressen und Daten trotz Adress- und Datensperre an private Personen oder Institutionen bekannt gegeben werden, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperre sie an der Durchsetzung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert (z. B. bei einem bestehenden Kreditvertrag mit Unterschrift der betroffenen Person oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags, etwa gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung).

Die Adress- und Datensperre kann schriftlich oder persönlich am Schalter beantragt werden. Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Formular unter „Dokumente“ und senden Sie es per Post oder per E-Mail an gesellschaft@glattfelden.ch.

Bitte beachten Sie, dass die Adresssperre bei den Einwohnerdiensten nicht für das Steueramt gilt. Dort muss separat ein Antrag für Datensperre erfolgen.

Gesuch Adresssperre.pdf [pdf, 546 KB]

Preis: gratis