Wahlanordnung - Erneuerungswahl des Friedensrichters oder der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 - 2033
Wahlanordnung
Wahlanordnung - Erneuerungswahl des Friedensrichters oder der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 - 2033
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Friedensrichters oder der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den 28. Februar 2027 festgesetzt.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) an der Urne mit leeren Wahlzetteln und Beiblatt durchgeführt.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Abteilung Präsidiales erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR und Art. 7 GO ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 4. November 2026 beim Gemeinderat Glattfelden schriftlich zu melden. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse mit. Zusätzlich können freiwillig der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Postfach, 8180 Bülach erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Glattfelden, 25. September 2026 Gemeinderat Glattfelden
Wahlvorschlags-Formulare als Download
Wahlvorschlag Friedensrichter:in [pdf, 108 KB]
Terminplan
| Datum | Aktivität |
|---|---|
| 25. September 2026 |
Publikation der Wahlanordnung. Beginn des Vorverfahrens mit Ansetzung der Frist von 40 Tagen für die Einreichung der Wahlvorschläge
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| 4. November 2026 | Ende der 1. Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge und Prüfung |
| 6. November 2026 | Ansetzung einer Frist von 4 Tagen zur Behebung der Mängel der Wahlvorschläge |
| 10. November 2026 | Ende der Frist von 4 Tagen zur Behebung der Mängel der Wahlvorschläge |
| 16. November 2026 |
Veröffentlichung der Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist von 7 Tagen für Änderungen der Vorschläge oder die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| 23. November 2026 | Ende der 2. Frist für die Änderung der Vorschläge oder Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| 2. Dezember 2026 | Veröffentlichung der definitiven Wahlvorschläge |
| 28. Februar 2027 |
Wahlsonntag (1. Wahlgang) |
| bis 1. März 2027 |
Publikation Wahlergebnisse |
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Falls 2. Wahlgang notwendig: |
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| 6. Juni 2027 |
Wahlsonntag (2. Wahlgang) |