Navigieren in Glattfelden

Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Glattfelden

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr hat die Gemeinde Glattfelden ein generelles Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet erlassen. Das Verbot tritt am heutigen Freitag, 17. Juli 2026, um 12:00 Uhr in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Umfassende Einschränkungen zum Schutz von Mensch, Tier und Natur
Ab sofort ist es auf dem gesamten Gemeindegebiet unabhängig vom Abstand zum Wald strengstens untersagt:
  • Feuer im Freien zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills sowie in privaten Gärten, auf Terrassen und Balkonen
  • Mit Holz-, Kohle- oder Holzkohlegrills zu grillieren
  • Brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer achtlos wegzuwerfen
  • Himmelslaternen, Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder ähnliche Flugkörper steigen zu lassen
  • Feuerwerkskörper jeglicher Art zu zünden, usw.
Ausnahme: Gas- und Elektrogrills
Das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills bleibt unter strengen Vorsichtsmassnahmen erlaubt. Die Gemeinde appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit dieser Ausnahme umzugehen.
 
Rechtliche Konsequenzen
Wer das Verbot missachtet, muss mit einer Verzeigung an die zuständige Untersuchungsbehörde rechnen.
 
Das Feuerverbot bleibt bis zu flächendeckenden und anhaltenden Niederschlägen in Kraft. Weitere Informationen sind auf der Website der Gemeinde Glattfelden einsehbar.
Gemeindepräsident Marco Dindo: «Die Massnahme dient dem präventiven Schutz von Landschaft, Mensch und Tier. Wir bitten die Bevölkerung, das Verbot strikt einzuhalten.»
 
 
zum Seitenanfang