Navigieren in Glattfelden

Baudirektion Kanton Zürich: Gelände unter Lettenviadukt muss geräumt werden bis 19.01.2025

Glattfelden: Gelände unter dem Lettenviadukt muss bis am 19. Januar 2025 geräumt werden

Das Tiefbauamt des Kantons Zürich benötigt die Fläche unter dem Lettenviadukt in Glattfelden für den Eigengebrauch. Die Besitzerinnen und Besitzer der dort abgestellten Fahrzeuge und des dort deponierten Materials werden aufgefordert, alles bis am Sonntag, 19. Januar 2025, zu entfernen.

Das Grundstück am östlichen Ufer der Glatt unter dem Lettenviadukt der A50 gehört dem Kanton Zürich und wird ab Anfang 2025 für den Eigenbedarf benötigt. Einerseits steht im Autobahnwerkhof Wallisellen wegen dessen Umbaus weniger Platz für Fahrzeuge und Materiallagerung zur Verfügung. Anderseits braucht das Tiefbauamt im Rahmen einer ökologischen Ersatzmassnahme eine Fläche zur trockenen Lagerung von abgetragenem Boden.

Der Kanton Zürich fordert daher alle Personen auf, die unter der Brücke Fahrzeuge und Anhänger parkiert oder Gegenstände und sonstiges Material gelagert haben, dieses bis am Sonntag, 19. Januar 2025, zu entfernen. Ansonsten werden Fahrzeuge und Material vom kantonalen Tiefbauamt auf Kosten der Eigentümer weggeführt und entsorgt. Davon ausgenommen sind zwei Landwirte, die ihr Material in Rücksprache mit dem Tiefbauamt weiterhin in den ihnen zugewiesenen Bereichen deponieren dürfen.

Ansprechperson für Medien

Sascha Rhyner, Projektleiter Kommunikation, 043 257 43 98

zum Seitenanfang
open positions