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Batterien

Für sämtliche alten Batterien, Akkumulatoren und neu auch für Autobatterien gilt in der ganzen Schweiz die Rückgabepflicht der Verbraucher und die Rücknahmepflicht der Händler. Letztere müssen Batterien und Akkumulatoren von Verbrauchern unentgeltlich zurücknehmen, da die Verwertung bereits mit einer «Vorgezogenen Entsorgungsgebühr» (VEG) vorfinanziert wird. Wer Batterien oder Akkumulatoren in den Kehricht gibt, macht sich strafbar

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