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Pflegekinder

Die Aufnahme von Kindern in Wochen- oder Dauerpflege bedarf einer Bewilligung durch die Vormundschaftsbehörde. Die Aufnahme von Kindern in Tagesbetreuung ab 2 �12; Tage pro Woche muss dem Jugendsekretariat gemeldet werden. Tageseltern und Pflegefamilien stehen unter Aufsicht der Jugendsekretariate.

Deren MitarbeiterInnen informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten und unterstützen Sie mit Unterlagen, Beratung und Weiterbildung in Ihrer Betreuungsaufgabe. Bei jährlich mindestens zwei Besuchen überprüft Ihre Betreuerin, ob die vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Betreuung weiterhin erfüllt sind. Tageseltern, die einem Tageselternverein angeschlossen sind, werden durch diesen betreut. Diese Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die Interesse haben, Kinder in Tages-, Wochen- oder Dauerpflege aufzunehmen.

Was muss ich wissen, wenn ich ein Tages- oder Pflegekind aufnehme?

Kinder tagsüber betreuen

Als Tagesfamilie betreuen Sie eines oder mehrere Kinder tagsüber an bestimmten Tagen oder während der ganzen Woche. Betreuen Sie Kinder mindestens zweieinhalb Tage pro Woche, besteht eine Meldepflicht. Die Tagesbetreuung von Verwandten Kindern ist nicht meldepflichtig.

Kinder wochenweise betreuen

Als Wochenpflegefamilie übernehmen Sie die volle Betreuung eines oder mehrerer Kinder während der Arbeitstage der Eltern. Das Kind übernachtet auch bei Ihnen. Pflegeeltern, die ein Kind – auch ein verwandtes – in Wochenpflege nehmen, brauchen dazu eine Bewilligung der Vormundschaftsbehörde.

Kinder dauernd betreuen

Als Dauerpflegefamilie lebt das Kind dauernd in Ihrer Familie und nicht mehr bei den Eltern. Es besucht die Eltern regelmässig oder gelegentlich. Pflegeeltern, die ein Kind – auch ein verwandtes – in Dauerpflege nehmen, brauchen dafür eine Bewilligung der Vormundschaftsbehörde.

Die kantonale Pflegekinder-Verordnung schreibt vor, dass Tages- und Pflegeverhältnisse im Auftrag der Vormundschaftsbehörde durch das Jugendsekretariat beaufsichtigt wer­den. Die Aufsicht überprüft, ob die von der Verordnung vorgeschriebenen Voraussetzun­gen zur Aufnahme und Betreuung eines Tages- oder Pflegekindes erfüllt sind. Es finden jährlich mindestens zwei Besuche

statt. Im Rahmen dieser Besuche haben Sie als Tages- oder Pflegeeltern auch Anspruch auf Beratung und Begleitung.

Sollten Sie Fragen haben zu den Voraussetzungen und Richtlinien bei der Aufnahme ei­nes Kindes in Ihre Familie, können Sie sich an die für Sie zuständige Pflegekindbetreue­rin, Frau Wyss, Tel. 044 865 27 95 oder an das Jugendsekretariat Kloten wenden.


Beratung für die Aufnahme von Tages- oder Pflegekindern

Amt für Jugend und Berufsberatung
Geschäftsstelle der Bezirke Bülach und Dielsdorf
Schaffhauserstrasse 53
8180 Bülach

Telefon 044 259 95 00
Telefax 044 259 95 10
www.ajb.zh.ch