Nachtparkgebühren
Ab 1. Januar 2014 werden in der Gemeinde Glattfelden für Fahrzeuge, die nachts regelmässig auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben. Die Gebührenpflicht basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration.
Gebühren pro Monat
- Personenwagen und Motorfahrzeuge bis 3.5 t Gesamtgewicht, 3-rädrige Motorfahrzeuge und Motorfahrräder: CHF 30.00
- Lastwagen, Anhänger aller Art, Wohnwagen, Wohnmobile, Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge: CHF 80.00
Die Gebühren werden monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Rechnungsperiode vereinbart werden.
Meldepflicht
Der Abteilung Sicherheit Glattfelden ist innert 14 Tagen Folgendes zu melden:
- Neuanmeldungen (Fahrzeug wird in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert)
- Abmeldungen (Wegzug, eigene Parkmöglichkeit, Schilderabgabe etc.)
- Adressänderung
- Halterwechsel
- Kontrollschildmutationen
- Meldeformular Nachtparkgebühren
- Nachtparkverordnung [PDF, 340 KB]