Jugendanwaltschaft
Sonnenhof 1
8180 Bülach
Telefon 044 872 70 30
Telefax 044 872 70 39
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Die Behörden der Jugendstrafrechtspflege untersuchen und beurteilen die Straftaten der Minderjährigen (7- bis 18-Jährige). Sie vollziehen die jugendstrafrechtlichen Massnahmen (längstens bis zum 22., ausnahmsweise 25. Altersjahr) und Strafen.