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Leuchtstofflampen

Leuchtstofflampen (Entladungslampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energie­sparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen) zählen zum Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen kostenlos zurückgegeben werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten. Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.