Kehricht- und Sperrgutabfuhr
Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden mit der Kehrichtabfuhr (jeweils Donnerstags) entsorgt. Die Kehrichtabfuhr nimmt nur noch die offiziellen, gebührenpflichtigen Zürcher-Unterland-Säcke mit.
Sperrgut wird zusammen mit dem Hauskehricht abgeführt. Brennbare Gegenstände, welche nicht in einem Kehrichtsack Platz haben, können Sie zusammen mit dem Kehricht zur Abfuhr bereitstellen. Die Sperrgutstücke oder -bündel müssen entsprechend ihrem Gewicht mit Sperrgutmarken der Gemeinde Glattfelden versehen werden. Sie dürfen das Gewicht von 20 kg und eine Länge von 1.50 m nicht überschreiten. Sperrgutmarken können bei der Post bezogen werden.
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware aber auch an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden und zwar unabhängigvon der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.