Direkt zum Inhalt springen

Kehricht- und Sperrgutabfuhr

Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbund­verpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden mit der Kehrichtabfuhr (jeweils Donnerstags) entsorgt. Die Kehrichtabfuhr nimmt nur noch die offiziellen, gebührenpflichtigen Zürcher-Unterland-Säcke mit.

Sperrgut wird zusammen mit dem Hauskehricht abgeführt. Brennbare Gegenstände, welche nicht in einem Kehrichtsack Platz haben, können Sie zusammen mit dem Kehricht zur Abfuhr bereitstellen. Die Sperrgutstücke oder -bündel müssen entsprechend ihrem Gewicht mit Sperrgutmarken der Gemeinde Glattfelden versehen werden. Sie dürfen das Gewicht von 20 kg und eine Länge von 1.50 m nicht überschreiten. Sperrgutmarken können bei der Post bezogen werden.

Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeiti­gem Kauf vergleichbarer Ware aber auch an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben wer­den und zwar unabhängigvon der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.