Bezirksverwaltung
Bezirksrat
Bahnhofstrasse 3
8180 Bülach
Telefon 044 872 50 00
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Die Bezirksräte, die vom Statthalter des Bezirks präsidiert werden, sind erstinstanzliches Aufsichtsorgan der Gemeinden, und zwar sowohl für die Gemeindebehörden wie die Gemeindeverwaltungen. Ausgenommen sind Schul- und Kirchbehörden, für die besondere Aufsichtsorgane zuständig sind. Wo nicht spezielle Rekurskommissionen wie im Bau- oder Steuerrecht bestehen, amten die Bezirksräte auch als erstinstanzliche Rechtsmittelbehörden für die Anfechtung von Entscheiden der Gemeinden. Dazu kommen weitere Funktionen, beispielsweise im Rahmen der Stiftungsaufsicht oder der Aufsicht über Heime.
Die Bezirksräte werden von den Stimmberechtigten ihres Bezirks für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. In allen Bezirken ausser Zürich und Winterthur bestehen die Bezirksräte neben dem Statthalter als Präsidenten aus zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. In Zürich und Winterthur sind es vier ordentliche Mitglieder nebst zwei Ersatzmitgliedern.
Die Bezirksräte unterstehen der Aufsicht des Regierungsrats, sind aber bei ihrer Tätigkeit als Rechtsmittelinstanzen unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Administrativ sind sie der Direktion der Justiz und des Innern angegliedert.
Statthalteramt
Bahnhofstrasse 3
8180 Bülach
Telefon 044 864 34 00
Telefax 044 864 34 09
Die 12 Statthalterämter des Kantons Zürich vollziehen das Übertretungsstrafrecht von Bund und Kanton. Als Rechtsmittel-, Beschwerde- und Aufsichtsinstanz erledigen die Statthalter Rekurse in Polizei- und Feuerwehrangelegenheiten sowie Aufsichtsbeschwerden gegen Gemeinden in diesen Bereichen. Die Aufsichtstätigkeit umfasst zudem die Kontrolle der feuerpolizeilichen Arbeit der Gemeinden sowie die Inspektion der Feuerwehren. Zur Verwaltungstätigkeit zählt unter anderem die Erteilung von Bewilligungen für Waffentragscheine, das Ausstellen von Invalidenbegleitkarten sowie die Ausgabe von Velo- und Mofakennzeichen und die Abnahme von Handgelübden. Im Weiteren behandeln die Statthalterämter Brand- und Elementarschäden für die Kantonale Gebäudeversicherung und vollziehen das Waffenrecht.
Bezirksgericht
Spitalstrasse 13
8180 Bülach
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Bezirksanwaltschaft
Spitalstrasse 13
8180 Bülach
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Jugendanwaltschaft
Sonnenhof 1
8180 Bülach
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Die Behörden der Jugendstrafrechtspflege untersuchen und beurteilen die Straftaten der Minderjährigen (7- bis 18-Jährige). Sie vollziehen die jugendstrafrechtlichen Massnahmen (längstens bis zum 22., ausnahmsweise 25. Altersjahr) und Strafen.