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Kadaver / Tote Tiere

Entsorgung Kadaver und Tiernebenprodukte

Bis zehn Kilogramm schwere Tierkörper (beispielsweise tote Heimtiere) dürfen auf privatem Grund vergraben werden. Dabei ist zu beachten, dass der Tierkörper mit mindestens 50 cm Erde bedeckt ist. Den entsprechenden rechtlichen Erlass findet man in der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten vom 23. Juni 2004 (VTNP) in Art. 16 Abs. 1 («Vergraben von tierischen Nebenprodukten»).

  • Tierkadaver und Konfiskate bis max. 20 kg Gewicht können nach telefonischer Voranmeldung beim Abdecker, Peter Karrer (Telefon 079 711 37 01 / 044 867 01 36) bei der Kadaversammelstelle Gottfried Keller-Strasse entsorgt werden.
  • Tierkadaver und Konfiskate mit einem Gewicht von mehr als 20 kg müssen direkt bei der Regionalen Tierkörpersammelstelle in Bülach, Werkhof Furt, Badenerstrasse 87, Bülach angeliefert und entsorgt werden (Telefon 044 863 14 80).
     
  • Grosstierkörper ab 200 Kilogramm holt die TMF Bazenheid auf Anmeldung (Tel. 071 931 40 40) direkt vom Hof ab.

Detailliertere Infos zur Entsorgung von Tiernebenprodukten [pdf, 84 KB]

Weitere Informationen zum Thema Entsorgung finden Sie hier: Abfallentsorgung