Polizeistunde
Gastwirtschaften sind von 24 Uhr bis 5 Uhr geschlossen zu halten. Vorübergehende Ausnahmen können nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde bewilligt werden. Das Gesuch für eine einmalige Polizeistundenverlängerung ist vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Abteilung Gesellschaft - Sicherheit einzureichen.