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Beihilfe

Dies sind Leistungen des Kantons Zürich. Sie können dann ausgerichtet werden, wenn AHV/IV-Renten zusammen mit den Ergänzungsleistungen für den eigentlichen Lebensbedarf nicht ausreichen und besondere Bestimmungen bezüglich Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich erfüllt sind.

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