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Adressauskünfte

Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Glattfelden wohnhafte Person?

Aus Datenschutzgründen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Es werden nur schriftliche Anfragen (per Post oder E-Mail, Details siehe unten) bearbeitet und es wird eine Gebühr von CHF 15.00 für eine einfache Adressauskunft und CHF 30.00 für eine erweiterte Adressauskunft verrechnet. Die Adressauskunft senden wir Ihnen mit der Rechnung per Post.

Folgende Auskünfte können erteilt werden:

Einfache Adressauskunft (§ 18 Abs. 1 MERG):
Diese beinhaltet: Name, Vorname, Adresse sowie Datum von Zu- und Wegzug. Es ist kein Interessensnachweis nötig.

Erweiterte Adressauskunft (§ 18 Abs. 2 MERG):
Diese beinhaltet: Name, Vorname, Adresse, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand sowie Heimatort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessensnachweis (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.) erteilt, womit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Ihr schriftliches Gesuch um Adressauskunft muss folgende Angaben enthalten:

Angaben zur gesuchstellenden Person

  • Anrede
  • Name / Vorname
  • Firma / Organisation
  • Strasse / Nr.
  • PLZ / Ort
  • Telefon
  • E-Mail

Angaben zur gesuchten Person

  • Name / Vorname
  • Geschlecht
  • Strasse / Nr.
  • PLZ / Ort
  • Geburtsdatum
  • Grund der Anfrage (Interessensnachweis als PDF-Datei)