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Wochenaufenthalt

Wer in einer anderen Gemeinde Logis nimmt, ohne seinen Wohnsitz in Glattfelden aufzugeben, zwecks

  • Studienaufenthalt
  • befristetem Arbeitsaufenthalt
  • Lehre
  • Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
  • Hotel- oder Pensionsaufenthalt
  • Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt

hat sich bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes anzumelden und einen Aufenthaltsausweis der Gemeinde Glattfelden zu hinterlegen. Der Aufenthaltsausweis wird für Arbeitnehmende für 1 Jahr und für Studierende für längsten 3 Jahre ausgestellt. Die Gebühr für den Aufenthaltsausweis beträgt CHF 30.00; die einmalige Verlängerung CHF 20.00.

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