Wochenaufenthalt
Wer in einer anderen Gemeinde Logis nimmt, ohne seinen Wohnsitz in Glattfelden aufzugeben, zwecks
- Studienaufenthalt
- befristetem Arbeitsaufenthalt
- Lehre
- Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
- Hotel- oder Pensionsaufenthalt
- Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt
hat sich bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes anzumelden und einen Aufenthaltsausweis der Gemeinde Glattfelden zu hinterlegen. Der Aufenthaltsausweis wird für Arbeitnehmende für 1 Jahr und für Studierende für längsten 3 Jahre ausgestellt. Die Gebühr für den Aufenthaltsausweis beträgt CHF 30.00; die einmalige Verlängerung CHF 20.00.