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Arbeitsamt

Anmeldung zur Arbeitsvermittlung

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Feldstrasse 95
8180 Bülach

Telefon 043 259 63 00
Telefax 043 259 63 01
E-Mail
Homepage

Im RAV erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen, damit Sie Ihren Anspruch bei einer Arbeitslosenkasse (ALK) anmelden können. Die Arbeitslosenkasse ist frei wählbar. Die Liste dieser Kassen erhalten Sie bei Ihrem ersten Besuch im RAV.

Die RAV-Beratenden kennen den regionalen Arbeitsmarkt und unterstützen die Stellensuchenden gezielt bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Sie kontrollieren deren Arbeitsbemühungen und empfehlen Weiterbildungskurse oder praxisbezogene Einsatzprogramme.


Wie mache ich meinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend?

Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erst ab dem Anmeldedatum beim RAV geltend gemacht werden kann. Melden Sie sich darum möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen, persönlich beim RAV. Ihr Besuch bei der Gemeinde gilt nicht als Anmeldung zur Arbeitsvermittlung - diese erfolgt ausschliesslich beim RAV.


Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen für Ihre Anmeldung beim RAV mit:

  • Kopie AHV-Ausweis (graue Karte beidseitig kopieren)
  • Schweizer BürgerInnen: Kopie Schriftenempfangsschein der Gemeinde (gilt als Wohnsitzbestätigung)
  • AusländerInnen: Kopie Ausländerausweis (gilt als Wohnsitzbestätigung)
  • Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.)
  • Kopie des Kündigungsschreibens
  • Bewerbungen während der Kündigungsfrist

Anmeldung zur Arbeitsvermittlung beim RAV:

Montag bis Freitag (Mittwochmorgen geschlossen)
08.30 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr