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Soziales

Adresse

Abteilung Soziales
Dorfstrasse 74
Postfach

TG8192 Glattfelden
Google Maps

Kontaktpersonen Soziales

  • Monica Ganz

    Funktion
    • Leiterin Soziales
    • Anwesend Mo - Di, Do - Fr
    • Zuständigkeit KulturLegi
    • Zuständigkeit Fälle A-Z
    • Alimentenbevorschussung
    Tel. 044 868 32 31
  • Laura Al-Halabi

    Funktion
    • Sachbearbeiterin Asylwesen und Soziales
    • Krankenkassenwesen
    Zentrale 044 868 32 33
  • Adrian Kober

    Funktion
    • Jugendarbeiter
    • Zuständig für die Jugendarbeit
    Mobil 079 890 92 82
  • Blerim Begzati

    Funktion
    • Asylkoordinator
    Mobil 079 925 98 05

Beschreibung Soziales

Asylkoordination
Büroadresse: Friedhofstrasse 12, 8192 Glattfelden
Postadresse: Dorfstrasse 74, 8192 Glattfelden

 


Das Sozialamt klärt für die Beschlussfassung des Gemeinderats den Anspruch für die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe aufgrund der SKOS Richtlinien ab, richtet diese aus und führt die Falldossiers.

 

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe erbringt wirtschaftliche Hilfe in finanziellen Notlagen und persönliche Hilfe in schwierigen Lebenssituationen. Sie werden gemäss den Richtlinien der SKOS bei Bedarf finanziell unterstützt.

Wenn Sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, können Sie sich an das Sozialamt wenden. Hier erhalten Sie kostenlos Informationen, werden an spezialisierte Stellen verwiesen oder persönlich beraten. Bei Bedarf werden Sie finanziell unterstützt.

1. Grundlagen
Die Höhe der Sozialhilfe ist nach oben begrenzt und bemisst sich am Bedarf der bedürftigen Person. Die Bemessung der finanziellen Unterstützung erfolgt nach den Unterstützungsrichtlinien der Gemeinde Glattfelden, die sich eng an die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS anlehnen.

2. Vorgehen
Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie dann, welche Unterlagen wir zur Beurteilung Ihres Anliegens benötigen. Im Rahmen einer persönlichen Beratung prüfen wir Ihre Unterlagen und bieten Ihnen die benötigten Hilfeleistungen an.

3. Nachweis Sozialhilfebezug
Sie brauchen eine Bestätigung für den Bezug beziehungsweise Nichtbezug von Sozialhilfe? Füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie es uns zu. Sie erhalten in den nächsten Tagen die Bestätigung schriftlich per Post.

Benötigen Sie eine Bescheinigung für die Einbürgerung? Dann klicken Sie hier, senden Sie uns das ausgefüllte Formular zu.

4. Unrechtmässiger Sozialhilfebezug
Die Gemeinde Glattfelden bekämpft zusammen mit dem Sozialamt unrechtmässige Bezüge im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe.

Die Gemeinde Glattfelden bekämpft den unrechtmässigen Bezug in der wirtschaftlichen Hilfe konsequent. Dieser kann grundsätzlich überall dort stattfinden, wo eine Selbstdeklarations-und Offenlegungspflicht besteht, das heisst, wo es am Einzelnen liegt, selbstverantwortlich Angaben zu seinen Verhältnissen zu machen. Auf diese Prinzipien baut nicht nur die Sozialhilfe, sondern auch beispielsweise die Steuererklärung oder Angaben gegenüber Versicherungen.

Wenn aus Ihrer Sicht ein Verdacht auf einen unrechtmässigen Sozialhilfebezug besteht, können Sie uns kontaktieren. Das Sozialamt geht jedem Hinweis nach, kann aber über das Ergebnis der Nachforschungen aufgrund des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft geben.

5. Asylwesen
Für das Asylwesen ist unser Asylkoordinator Blerim Begzati zuständig. Bitte nehmen Sie direkt mit ihm Kontakt auf.

6. Links
Jugendarbeit Gemeinde Glattfelden
Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich
Verordnung des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich
SKOS Richtlinien
Sozialkonferenz des Kantons Zürich
SKOS Erklärvideos
Erklärvideo - Grundlagen der Sozialhilfe
Erklärvideo - Rechte beim Sozialhilfebezug
Erklärvideo - Pflichten beim Sozialhilfebezug
Erklärvideo - Situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe
Erklärvideo - Bemessung der Sozialhilfe
Pflegefinanzierung Kanton Zürich

Für Fragen und Anliegen zur AHV wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle.

Für Prämienverbilligungen sind die Einwohnerdienste zuständig.

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