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Sperrgut- und Kehrichtabfuhr

Kehrichtabfuhr

Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbund­verpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden mit der Kehrichtabfuhr (jeweils Donnerstags) entsorgt. Die Kehrichtabfuhr nimmt nur noch die offiziellen, gebührenpflichtigen Zürcher-Unterland-Säcke mit.

Sperrgut

Sperrgut wird zusammen mit mit dem Hauskehricht abgeführt. Brennbare Gegenstände, welche nicht in einem Kehrichtsack Platz haben, können Sie zusammen mit dem Kehricht zur Abfuhr bereitstellen. Sie dürfen das Gewicht von 25 kg und eine Länge von 1.50 m nicht überschreiten.
Sperrgutmarken können im Online-Schalter, bei der Wertstoffsammelstelle Wisengrund, beim Werkhofbüro, im Gemeindehaus beim Schalter der Abteilung Gesellschaft sowie beim Werkhof bezogen werden.

Sperrige Gegenstände

Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeiti­gem Kauf vergleichbarer Ware aber auch an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben wer­den und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.

 

Weitere Informationen zum Thema Entsorgung sind hier zu finden: Abfallentsorgung