Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2026 bis 2030 - Wahlanordnung - Formulare Wahlvorschläge - Terminplan
Gemeinde Glattfelden
Wahlanordnung
Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 bis 2030, Fristansetzung
Der Gemeinderat Glattfelden hat als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 bis 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.
Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Glattfelden sind auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren folgende Behörden zu wählen:
- 6 Mitglieder des Gemeinderats und daraus das Präsidium[1]
- 5 Mitglieder der Schulpflege und daraus das Präsidium
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und daraus das Präsidium
Separate Wahl an Gemeindeversammlung
- Mitglieder Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege (an Kirchgemeindeversammlung)
- Mitglieder RPK Ev.-Ref. Kirchgemeinde (an Kirchgemeindeversammlung)
- Mitglieder Wahlbüro (an Gemeindeversammlung Juni 2026)
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) an der Urne mit leeren Wahlzetteln und Beiblatt durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 20. November 2025, 11:30 Uhr beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Dorfstrasse 74, 8192 Glattfelden eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 19. März 2026, 16:30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird bis am 12. März 2026 amtlich publiziert.
Wählbar in die oben genannten Behörden ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Glattfelden hat (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung Glattfelden).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 1. Dezember 2025 bis 10. Dezember 2025, 16:30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Glattfelden, Abteilung Präsidiales, Dorfstrasse 74, 8192 Glattfelden bezogen oder auf der Website www.glattfelden.ch heruntergeladen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Glattfelden, 10. Oktober 2025 Gemeinderat Glattfelden
(Wahlleitende Behörde)
[1] Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderats. Der Gemeinderat besteht mit Einschluss der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus sieben Mitglieder. Darin eingeschlossen ist die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege.
Wahlvorschlags-Formulare als Download
Sie können die Formulare auch als Papierversion beziehen (während der Öffnungszeiten):
Gemeindeverwaltung Glattfelden, Abteilung Präsidiales, Dorfstrasse 74, 8192 Glattfelden
Wahlvorschlag Gemeinderat [pdf, 126 KB]
Wahlvorschlag Schulpflege [pdf, 97 KB]
Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission (RPK) [pdf, 97 KB]
MERKBLATT VORGEHEN WAHLVORSCHLÄGE
Terminplan Erneuerungswahlen
| Datum | Aktivität |
|---|---|
| 10. Oktober 2025 |
Publikation Wahlanordnung, Ausschreibung der Wahlen mit Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge, Beginn der ersten Frist von 40 Tagen. Bezug der Formulare für die Wahlvorschläge bei der Abteilung Präsidiales oder via Gemeindewebsite. |
| 20. November 2025, 10:30 Uhr |
Fristende zur Einreichung der Wahlvorschläge Anschliessend Prüfung der provisorisch eingegangenen Wahlvorschläge Fristansetzung 5 Tage für Anpassung oder Ergänzung ungültiger Wahlvorschläge |
| 01. Dezember 2025 |
Publikation gültige provisorische Wahlvorschläge und Eröffnung der zweiten Frist von 7 Tagen für Einreichung weiterer Vorschläge oder Veränderungen der provisorischen Wahlvorschläge |
| 10. Dezember 2025, 16:30 Uhr | Fristende für weitere Wahlvorschläge |
| 08. März 2026 |
Wahlsonntag 1. Wahlgang |
| bis 12. März 2026 |
Publikation Wahlergebnisse |
|
Falls 2. Wahlgang notwendig: |
|
| 19. März 2026, 16:30 Uhr |
Fristende für Wahlvorschläge 2. Wahlgang |
| 16. Juni 2026 |
Wahlsonntag 2. Wahlgang |