Militärsektion


Kreiskommando
Kantonale Militärverwaltung
St. Gallerstrasse 40
8400 Winterthur

Telefon 052 269 28 28
Telefax 052 213 11 52


Militärverwaltung - Kreiskommando

des Kantons Zürich
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich

Telefon 043 268 62 50
Telefax 043 268 62 72
E-Mail
http://www.amz.zh.ch


Wehrpflichtersatzverwaltung
des Kantons Zürich
Thurgauerstrasse 56
8090 Zürich

Telefon 043 259 76 00


Notfallcentrale in Bern
(Falls jemand im Militär ist und man muss ihn erreichen)

Telefon 031 381 25 25


Das Kreiskommando Winterthur ist zuständig für die Adressänderungen der meldepflichtigen Angehörigen der Armee. Sie erteilt Auskünfte über verschiedene Anfragen (Auslandurlaub, Schiesspflicht, allfällige Dienstleistungen usw.).


 

Meldepflicht

Die Meldepflicht beginnt im 19. Altersjahr und endet mit der Entlassung aus der Wehrpflicht. Nicht Eingeteilte sind bis zum Ende ihres 30. Altersjahrs meldepflichtig. Unter Meldepflicht versteht man:

  • Namensänderungen
  • Adressänderungen
  • Berufsänderungen

Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn der Betreffende keinen Militärdienst leistet (zivilschutz- und/oder feuerwehrpflichtig).


 

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