Militärsektion
Kreiskommando
Kantonale Militärverwaltung
St. Gallerstrasse 40
8400 Winterthur
Telefon 052 269 28 28
Telefax 052 213 11 52
Das Kreiskommando Winterthur ist zuständig für die Adressänderungen der meldepflichtigen Angehörigen der Armee. Sie erteilt Auskünfte über verschiedene Anfragen (Auslandurlaub, Schiesspflicht, allfällige Dienstleistungen usw.).
Meldepflicht
Die Meldepflicht beginnt im 19. Altersjahr und endet mit der Entlassung aus der Wehrpflicht. Nicht Eingeteilte sind bis zum Ende ihres 30. Altersjahrs meldepflichtig. Unter Meldepflicht versteht man:
- Namensänderungen
- Adressänderungen
- Berufsänderungen
Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn der Betreffende keinen Militärdienst leistet (zivilschutz- und/oder feuerwehrpflichtig).
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