Gemeindeversammlung
Der Besuch der Gemeindeversammlung ist zwar nicht obligatorisch, jedoch wünschens- und empfehlenswert.
Die Gemeindeversammlung, welcher alle in Glattfelden wohnhaften stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner angehören, ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Gemeinde. Jedes Jahr finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt – die Rechnungs- und die Budgetgemeindeversammlung. Der Gemeinderat vollzieht die entsprechenden Beschlüsse der Gemeindeversammlung.
Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz sowie in der Gemeindeordnung geregelt.
Rechte und Pflichten
Seit 1. Januar 2005 gelten verschiedene neue Vorschriften betreffend die Durchführung von Gemeindeversammlungen. Die für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wichtigsten Regeln sind nachstehend zusammen gefasst.
Ankündigung
Jede Versammlung ist, dringliche Fälle vorbehalten, mindestens vier Wochen (bisher acht Tage) vorher unter Bezeichnung der Beratungsgegenstände öffentlich bekannt zu geben. Die zur Behandlung bestimmten Anträge, Rechnungen und die auf die Verhandlungen bezüglichen Akten sind den Stimmberechtigten zwei Wochen vor der Versammlung zur Einsicht aufzulegen.
Anfragen gemäss § 51 GG (Gemeindegesetz)
Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Die Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.
Initiativen
Jeder Stimmberechtigte kann über einen in die Befugnis der Gemeindeversammlung fallenden Gegenstand eine Initiative einreichen. Nebst weiteren Angaben müssen Initiativen neu eine vorbehaltlose Rückzugsklausel enthalten. Initiativen sind grundsätzlich der unmittelbar nächsten Gemeindeversammlung vorzulegen. Der Gemeinderat kann einen Gegenvorschlag unterbreiten. Initiativen können bis zum Beschluss an der Gemeindeversammlung zurückgezogen werden. Neu ist es zulässig, die gleiche Initiative innerhalb eines Jahres 2-mal einzureichen und zu behandeln.
Rechtsmittel
Geändert haben auch die Rechtsmittelverfahren. Nach bisherigem Recht konnte eine Gemeinde- oder Stimmrechtsbeschwerde innert 30 Tagen beim Bezirksrat eingereicht werden. Neu wird unterschieden zwischen einer Gemeindebeschwerde und einem Stimmrechtsrekurs.
Stimmrechtsrekurs
Damit können alle Verletzungen der politischen Rechte und von Vorschriften beanstandet werden (z.B. falsches Auszählen). Diese Verletzungen müssen in der Versammlung sofort gerügt werden; die Begründung kann nachgereicht werden. Die Frist wird massiv verkürzt, nämlich auf fünf Tage. Ein Rekurs muss also umgehend erhoben werden.
Gemeindebeschwerde
Damit kann man inhaltliche Mängel von Beschlüssen beanstanden. Sie richtet sich gegen einen Beschluss der Gemeinde (Versammlung oder Urne). Die Frist beträgt hier nach wie vor 30 Tage. Neu muss die unterlegene Partei die Kosten tragen.
Protokollberichtigungsrekurs
Begehren um Berichtigung der Protokolle können in Form des Rekurses innert 30 Tagen erhoben werden.
Abstimmungsordnung
Die Reihenfolge, wie über ein Geschäft zu beschliessen ist, ist klar vorgeschrieben:
- Rückweisungsantrag
- Bereinigung von gleich geordneten Änderungsanträgen
- Abstimmung über verbleibende(n) Änderungsantrag/-anträge
- Bereinigung von gleich geordneten Hauptanträgen
- Abstimmung über Hauptantrag/-anträge
Zum Bereinigungsverfahren: Liegen zum Beispiel mehrere gleich geordnete Änderungsanträge vor (gleich geordnet heisst, sie betreffen den selben Aspekt einer Vorlage), so werden sie nebeneinander zur Abstimmung gebracht. Der Antrag mit den wenigsten Stimmen scheidet aus, bis nur noch ein Änderungsantrag übrig bleibt. Über verbleibende Änderungsanträge entscheidet das einfache Mehr.
Achtung: Während des Bereinigungsverfahrens darf jeder Stimmberechtigte nur für einen Antrag abstimmen.
Nächste Gemeindeversammlungen:
- Dienstag, 19. Juni 2012, 20.00 Uhr, Lokalität noch nicht bekannt
- Dienstag, 11. Dezember 2012, 20.00 Uhr, Lokalität noch nicht bekannt
Letzte Gemeindeversammlungen:
- Dienstag, 7. Dezember 2010
GV-Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 [PDF, 39.0 KB] - Sonntag, 19. und Dienstag, 21. Juni 2011
GV-Beschlüsse vom 19. und 21. Juni 2011 [PDF, 42.0 KB] - Sonntag, 4. und Dienstag, 6. Dezember 2011
GV-Beschlüsse vom 4. und 6. Dezember 2011 [PDF, 31.0 KB]


